Bauordnung
- Landesbauordnung Saarland (LBO) 1)
vom 18.02.2004, (Amtsbl. S. 822)
zuletzt geändert; durch das Gesetz vom 19.06.2018 (Amtsbl. I S. 639 ) - Broschüre: Behandlung der Bautechnischen Nachweise nach der Landesbauordnung (LBO) 2)
vom 18.02.2004
Vergütungsregelung
- Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach Landesbauordnung
(Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung – PPVO) 1)
vom 26.01.2011, (Amtsblatt 2011, S.30)
zuletzt; geändert durch die Verordnung vom vom 29.07.2019 (Amtsbl. I S. 618)
Kostenermittlung
- Rohbaukosten 2013 ab 01.02.2013
Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 13.12.2012 Amtsblatt des Saarlandes vom 17.01.2013, S.62ff.
- Stundensatz nach PPVO (§ 29 (5))
Besonderes Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörde des Saarlandes sowie für Amtshandlungen der bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegerinnen und –feger nach der Landesbauordnung (GebVerzBauaufsicht) vom 03.09.2015
Amtsblatt des Saarlandes Teil 1 vom 17.09.2015, Seite 656 und Seite 668
- Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
Auszug aus PPVO § 28 (6): „Fahrtkosten für notwendige Reisen, die über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz der Prüfberechtigten oder der Prüfsachverständigen für Standsicherheit hinausgehen, können in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze in Ansatz gebracht werden.“
Akutell sind dies 0,30 €/km brutto.
Weitere Informationen: Internet-Portal des Saarlandes – Themenportal des Saarlandes Bereich Bauen und Wohnen → Bauaufsicht/Bautechnik…
Eine Sammlung von älteren Gesetzestexten und Rohbaukosten, die wir zu Dokumentationszwecken vorhalten, finden Sie auf der nächsten Seite….
1) Diese Links verweisen auf das Ministerium der Justiz des Saarlandes und dort auf den Unterpunkt Landesrecht.
2) Diese Links verweisen auf die Seite der VPI Saarland e.V..